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   BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99   

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BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99 (https://dejure.org/1999,6530)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1999 - 9 B 374.99 (https://dejure.org/1999,6530)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - 9 B 374.99 (https://dejure.org/1999,6530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylanspruch eines Asylbewerbers aus dem Nordirak (kurdische Provinzen) - Bedrohung durch Anschläge irakischer Agenten im kurdisch kontrollierten Teil des Nordirak - Vorliegen einer hinreichenden Sicherheit vor staatlicher Verfolgung - Mitteilung der Gründe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99
    Wenn das Gericht in seiner Entscheidung jedoch gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt läßt, so spricht dies dafür, daß es den entsprechenden Tatsachenstoff entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99
    Soweit die Beschwerde damit einen Verstoß gegen die Grundsätze über die richterliche Überzeugungsbildung durch das Berufungsgericht und gegen dessen Sachverhalts- und Beweiswürdigung behauptet, macht sie schon keinen Verfahrensfehler, sondern Verstöße gegen materielles Recht geltend (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 Nr. 266), die nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensverstoßes führen können.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99
    In seinem Urteil vom 8. Dezember 1998 (BVerwG 9 C 17.98 - NVwZ 1999, 544 = InfAuslR 1999, 145) hat der Senat entschieden, daß auch Anschläge irakischer Agenten im kurdisch kontrollierten Teil des Nordirak Maßnahmen staatlicher Verfolgung sein und deshalb dort die für eine inländische Fluchtalternative erforderliche hinreichende Sicherheit vor staatlicher Verfolgung ausschließen können.
  • BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96

    Beschlüsse - Tatsächliche Grundlagen - Wechsel der täglichen Arbeitszeit -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99
    Es bedarf deshalb keiner Erörterung, ob die in dem angefochtenen Beschluß entgegen der Behauptung der Beschwerde enthaltenen Tatbestandselemente (BA S. 2 unten und S. 3 Absätze 1, und 4) den Mindestanforderungen an die Erkennbarkeit der tatsächlichen Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung, wie sie auch für Beschlüsse nach § 130 a VwGO gefordert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 18 = DÖV 1998, 204), genügen.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Daraus, dass das Gericht sich nicht mit allen Gesichtspunkten des Vorbringens der Beteiligten und des festgestellten Sachverhalts in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinandergesetzt hat, kann daher noch nicht geschlossen werden, es habe die fraglichen Gesichtspunkte bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 11. April 2003 - BVerwG 5 B 24.03 - juris und vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    Ein Gericht kann sich bei der Begründung seiner Entscheidung auf die wesentlichen Erwägungen beschränken und ist nicht verpflichtet, auf alle Einzelheiten des Beteiligtenvortrags einzugehen (stRspr; vgl. Beschluss vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Lässt das Gericht in seiner Entscheidung gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt, so spricht dies allerdings dafür, dass es sie entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1999 BVerwG 9 B 374.99 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43 unter Hinweis auf das Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05

    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

    Im Allgemeinen genügt es, wenn der Begründung entnommen werden kann, dass das Gericht eine vernünftige und der jeweiligen Sache angemessene Gesamtwürdigung und Beurteilung vorgenommen hat (Beschluss vom 12. Juli 1999 BVerwG 9 B 374.99 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 23.06.2009 - 7 B 49.08

    Umfang der Urteilsbegründung gem. § 108 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    Im Allgemeinen genügt es, wenn der Begründung entnommen werden kann, dass das Gericht eine vernünftige und der jeweiligen Sache angemessene Gesamtwürdigung und Beurteilung vorgenommen hat (Beschluss vom 12. Juli 1999 BVerwG 9 B 374.99 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 5 B 11.09

    Feststellung der Entschädigung; günstigere Entscheidung durch neue Urkunde

    Daraus, dass das Gericht sich nicht mit allen Gesichtspunkten des Vorbringens der Beteiligten und des festgestellten Sachverhalts in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinander gesetzt hat, kann daher noch nicht geschlossen werden, es habe die fraglichen Gesichtspunkte bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 11. April 2003 - BVerwG 5 B 24.03 - juris und vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 8 B 43.09

    Vorliegen tatsächlicher Voraussetzungen für einen redlichen Erwerb

    Im Allgemeinen genügt es, wenn der Begründung entnommen werden kann, dass das Gericht eine vernünftige und der jeweiligen Sache angemessene Gesamtwürdigung und Beurteilung vorgenommen hat (Beschluss vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 17.10.2011 - 3 B 24.11

    Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

    Im Übrigen kann daraus, dass das Gericht sich nicht mit allen Gesichtspunkten des Vorbringens der Beteiligten und des wiedergegebenen Sachverhalts ausdrücklich auseinander gesetzt hat, noch nicht geschlossen werden, dass es die fraglichen Gesichtspunkte bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2003 - BVerwG 5 B 24.03 - juris und vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10

    Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines

    Im Allgemeinen genügt es, wenn der Urteilsbegründung entnommen werden kann, dass das Gericht eine vernünftige und der jeweiligen Sache angemessene Gesamtwürdigung und Beurteilung vorgenommen hat (Beschlüsse vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43 und vom 26. Januar 2010 a.a.O.).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 1 B 246.03

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung der geltend

    Auch der formelle (verfahrensrechtliche) Mangel einer unzureichenden Begründung der tatrichterlichen Verfolgungsprognose (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; vgl. etwa Beschluss vom 12. Juli 1999 BVerwG 9 B 374.99 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 43) wird von der Beschwerde weder behauptet noch mit ihren Ausführungen der Sache nach dargetan.
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines

  • BVerwG, 28.06.2006 - 5 B 4.06

    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensmangels gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 9 A 1220/00

    Würdigung des Beweiswertes der Aussage eines Zeugen in einem asylrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 9 A 1269/01
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